Um eine Sprach-, Sprech-, Stimm-oder Schlucktherapie zu erhalten, ist es notwendig, zum Hausarzt oder Facharzt zu gehen (HNO-Arzt, Neurologe, Phoniater, Kieferorthopäde, Zahnarzt). Nach einem informierenden Gespräch oder einer Untersuchung kann der Arzt ein Rezept für die logopädische Behandlung ausstellen. In Abhängigkeit von der Behandlungssituation kann ein verordnender Arzt Folgerezepte für die Therapie ausstellen. Die Behandlung erfolgt in den Praxisräumen.
In meiner Praxis behandle ich Patient:innen in den Bereichen Sprach-und Sprechstörungen, Stimmstörungen (Dysphonien) und myofunktionellen Störungen/ orofazialen Dysfunktionen/ Muskelungleichgewicht im Mund- und Gesichtsbereich beispielsweise im Rahmen kieferorthopädischer Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen.
